- E.________, geb. ________2014 - F.________, geb. ________2016 fortan unter die Obhut der Gesuchstellerin gestellt. Als Stichtag für den Obhutswechsel gilt der 30. September 2020. 2. Dem Gesuchsgegner steht ab Oktober 2020 folgendes Besuchs- und Ferienrecht zu: - jeden Mittwoch nach Schulschluss bzw. ab 12.00 Uhr bis am Donnerstagvormittag Schulbeginn bzw. bis 08.30 Uhr; - jedes zweite Wochenende von Freitag 18.00 Uhr bis Sonntag 18.00 Uhr;