11. Nachdem am 10. September 2020 ein zweiter Bericht von Frau Dr. L.________ beim Gericht eingegangen war (pag. 381) und die Parteien hierzu Stellung nehmen konnten (zwei Eingaben der Berufungsbeklagten vom 11. September 2020 [pag. 395 ff.]; Eingabe des Berufungsklägers ebenfalls vom 11. September 2020 [pag. 403 ff.]), eröffnete das Gericht seinen Entscheid vom 15. September 2020 im Dispositiv. Dieser lautete wie folgt (pag. 419 ff.): 6 1. Für die Dauer der Aufhebung des gemeinsamen Haushalts werden die Kinder