6. In Abänderung von Ziff. 1 der Verfügung des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 14. März 2019 i.V.m. Ziffer 8 der zwischen den Ehegatten abgeschlossenen Vereinbarung sei die Kindsmutter zu verpflichten, rückwirkend ab August 2020 für die beiden Kinder einen Barunterhaltsbeitrag in der Höhe von je CHF 1’414.10 zu bezahlen. 7. Es sei dem Kindsvater das Recht auf unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren, unter Beiordnung der unterzeichnenden als amtliche Anwältin.