7. Am 16. Juli 2020 fand die Gesuchsverhandlung statt (pag. 199 ff.). In ihren ersten Parteivorträgen modifizierten die Parteien ihre Anträge. 7.1 Die Berufungsbeklagte beantragte was folgt: 1. In Abänderung von Ziff. 1 der Verfügung des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 14. März 2019 (CIV 17 7408) i.V.m. Ziff. 2 der zwischen den Ehegatten am 14. März 2019 abgeschlossenen und gerichtlich genehmigten Vereinbarung seien die gemeinsamen Kinder, E.________, geb. ________2014, und F.________, geb. ________2016, unter die alleinige Obhut der Gesuchstellerin zu stellen.