Es sei der gebührende Unterhalt der Gesuchstellerin sowie eine allfällige Unterdeckung gerichtlich festzustellen. 5. Der Gesuchsgegner sei zur Leistung eines Prozesskostenbeitrags im Betrag von mindestens CHF 4’000.00 zzgl. MWST zu verpflichten. - unter Kosten- und Entschädigungsfolgen - Zudem stellte sie mit Eingabe vom 9. Januar 2020 ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege (CIV 20 94).