be, seit dem 1. Januar 2019 jedoch bei der Arbeitslosenkasse angemeldet sei und die Höhe der Taggelder zurzeit noch unklar sei (pag. 235 ff. Eheschutzakten CIV 17 7408). Mit gleichentags ergangener Verfügung wurde diese Vereinbarung gerichtlich genehmigt, die beiden Kinder unter der gemeinsamen Obhut der Eltern belassen (mit Wohnsitz an der G.________strasse in H.________) und festgehalten, dass die Beistandschaft sowie die Familienbegleitung weitergeführt werden. Das Verfahren wurde infolge Vergleichs als erledigt abgeschrieben (pag. 243 ff. Eheschutzakten CIV 17 7408).