8 Die Kammer entscheidet: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Die Gerichtskosten, bestimmt auf CHF 2'000.00, werden dem Beschwerdeführer zur Bezahlung auferlegt und mit dem von ihm geleisteten Vorschuss in gleicher Höhe verrechnet. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen. 4. Zu eröffnen: - dem Beschwerdeführer - der Vorinstanz 1 - der Vorinstanz 2 Bern, 26. Februar 2021 Im Namen der 2. Zivilkammer (Ausfertigung am 2. März 2021) Der Referent: