Die Leserschaft soll die Gesamtheit der erbrachten Gegenleistungen nicht in verschiedenen Ziffern zusammensuchen müssen. 7.9 Vorliegend haben die Parteien im Kaufvertrag vom 29. Oktober 2019 den Kaufpreis von CHF 260'000.00 inkl. den Anteil der Käuferschaft am Anteil des Erneuerungsfonds unter dem Titel «Kaufpreis» aufgeführt (Beilage 2, Ziff. 3 auf pag. 22 f. der Vorakten). Ein Hinweis oder zumindest ein Verweis auf die in den 5 Seiten weiter hinten liegenden Schlussbestimmungen geregelte «Kaufsprovision» (S. 9, Ziff. 20) fehlt jedoch. 7.10 Im Hinblick auf die bundesgerichtlichen Vorgaben ist diese Kaufpreisdeklaration unzureichend.