6 bzw. hätte sich die Vermittlerin nach anderen, zahlungswilligen Käufern umgesehen. Ungleich anderen, untergeordneten Verpflichtungen in Grundstückkaufverträgen (wie bspw. Grundbuch- und Notariatskosten), machte die Provision immerhin rund 8% des Kaufpreises aus und war in ihrer Höhe bei Vertragsschluss klar bestimmt. 7.7 All dies zeigt, dass die Leistung der Provision beim vorliegenden Vertragsgeflecht untrennbar mit der Leistung der Kaufsumme verbunden war bzw. ist. Insofern besteht kein Unterschied zur klassischen Verkaufsprovision.