3 3.2 Mit Schreiben vom 30. Oktober 2020 reichte die Vorinstanz 2 eine Stellungnahme ein und schloss auf Abweisung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten sei (unter Kosten- und Entschädigungsfolge, pag. 25 ff.). 3.3 Mit Schreiben vom 6. November 2020 reichte auch die Vorinstanz 1 eine Stellungnahme ein und beantragte die kostenfällige Abweisung der Beschwerde (pag.