1. Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen. Der Entscheid des Regionalgerichts Oberland vom 24. September 2020 wird aufgehoben und die Sache zum neuen Entscheid an die Vorinstanz zurückgewiesen. Soweit weitergehend wird die Beschwerde abgewiesen. 2. Die oberinstanzlichen Gerichtskosten, bestimmt auf CHF 750.00, werden der Schuldnerin zur Bezahlung auferlegt und mit dem von ihr geleisteten Vorschuss verrechnet.