Die Schuldnerin unterbreitet dem Obergericht einen in vielerlei Hinsicht ergänzten, ja geradezu neuen Sachverhalt. Namentlich behauptet sie gegenüber der Gläubigerin (in prozessual zulässiger Weise) eine Schadenersatzforderung in der Höhe von EUR 1.25 Mio. und erklärt (prozessual ebenfalls zulässig) Verrechnung mit der umstrittenen Gläubigerforderung. Würde sich die nunmehr geltend gemachte Gegenforderung als glaubhaft erweisen, könnte sie die Forderung der Gläubigerin und damit ihre Gläubigerstellung zum Untergang bringen.