3. Per 31. Dezember 2019 übertrug die Schuldnerin den MPVK-Geschäftsbereich - und damit wesentliche Bilanzpositionen - auf die E.________ AG. Darin sieht die Gläubigerin eine betrügerische Handlung i.S. von Art. 190 Abs. 1 Ziff. 1 SchKG. Am 10. August 2020 stellte sie beim Regionalgericht Oberland ein Gesuch um sofortige Konkurseröffnung.