Bereits im Jahr 2018 kam es zwischen den Parteien zu Meinungsverschiedenheiten über die Kosten und die Abnahmeverpflichtung. Um zu verhindern, dass die Schuldnerin vertragswidrig MPKV bei anderen Herstellern bezieht, hob die Gläubigerin im Mai 2019 ein Massnahmenverfahren beim Handelsgericht des Kantons Bern an. Sie berief sich auf die vertragliche Bestellpflicht und die Exklusivitätsklausel. Während laufendem Verfahren kündigte die Schuldnerin den Vertrag.