Beschwerde gegen den Entscheid des Regionalgerichts Oberland vom 24. September 2020 (CIV 20 2002) Regeste: Konkurseröffnung Zulässigkeit echter und unechter Noven im Zusammenhang mit einer Konkurseröffnung ohne vorgängige Betreibung (E. 9 ff.). Kassation bei mangelnder Spruchreife (E. 15). Erwägungen: