Monatliche Ausgaben in der Höhe von CHF 100.00 werden damit ebenfalls nicht belegt. Für die auswärtige Verpflegung werden praxisgemäss lediglich CHF 220.00 (CHF 10.00 pro Arbeitstag, im Durchschnitt 22 Arbeitstage pro Monat) berücksichtigt (vgl. KS 1 Ziff. C.2.d). Die geltend gemachten Kosten für die Fahrten zum Arbeitsplatz (öffentliche Verkehrsmittel, CHF 75.00; Beilage 10 zum uR Gesuch) geben demgegenüber zu keinen Beanstandungen Anlass (vgl. KS 1 Ziff. C.2.d).