kenversicherung (KVG) nach Abzug allfälliger Prämienverbilligungsbeiträge anzu- 19 rechnen (vgl. Kreisschreiben Nr. 1 der Zivilabteilung des Obergerichts des Kantons Bern vom 25. Januar 2011 [nachfolgend: KS 1] Ziff. C.2.b). Die von der Berufungsbeklagten geltend gemachten Ausgaben in der Höhe von monatlich CHF 40.00 für die Zusatzversicherung («LCA») können folglich nicht angerechnet werden. Nicht zu berücksichtigen sind die geltend gemachten Krankheitskosten («franchise LAMal et dentiste»).