Rechtsanwalt D.________ machte in seinem Parteivortrag anlässlich der Verhandlung vom 24. April 2015 ferner konkrete Ausführungen zum Kredit der E.________ AG. Daraufhin erklärte sich der Berufungskläger einverstanden, diesen Kredit auf seinen Namen zu übernehmen («le crédit E.________ AG», S. 2 des Protokolls der Verhandlung vom 24. April 2015 CIV 15 877). Die Parteien bezogen sich anlässlich der Verhandlung vom 24. April 2015