__ AG», S. 2 des Protokolls der Verhandlung vom 24. April 2015 CIV 15 877). In Ziff. 3 der Trennungsvereinbarung wurde sodann vereinbart, dass er alle notwendigen Schritte unternehmen werde, um die mit diesem Kredit verbundenen monatlichen Raten abzubezahlen. Weshalb diese vereinbarte Zahlungspflicht mit einer Scheidung enden sollte, ist nicht ersichtlich. Entsprechendes lässt sich weder aus der Trennungsvereinbarung noch den Ausführungen anlässlich der Verhandlung vom 24. April 2015 interpretieren. Eine Trennungsvereinbarung ist nur in Bezug auf die Wirkungen der Ehe befristet, nicht jedoch in Bezug auf vertragliche Verhältnisse zwischen den Ehegatten.