3 der Trennungsvereinbarung übernahm der Berufungskläger den Kredit der E.________ AG im internen Verhältnis («sur le plan interne»). Er wollte diesen in monatlichen Raten abbezahlen («Il s’engage à entreprendre toutes les démarches auprès de la banque et à s’acquitter des mensualités liées à ce crédit»). 13.4.4 Der Berufungskläger bringt oberinstanzlich vor, er habe aus sprachlichen Gründen bei der Eheschutzverhandlung vom 24. April 2014 nicht verstanden, was er genau unterzeichnet habe. Diese Argumentation überzeugt nicht.