74, Z. 20: netto mindestens CHF 5‘000.00; pag. 144: Jahreseinkommen reichte nicht aus, um der BVG-Pflicht zu unterliegen) generiert habe, auch wenn darüber nie sozialversicherungsrechtlich abgerechnet worden (weil dies die jeweiligen Arbeitgeber vergessen hätten, vgl. pag. 145) oder das Einkommen in der Steuererklärung erschienen sei (vgl. GB 6 CIV 15 877).