Es soll nicht stets analysiert werden, inwiefern sich jeder Ehegatte am Unterhalt der Familie beteiligte, um daraus die Teilung des Vorsorgeguthabens abzuleiten. Nach dem klaren Willen des Gesetzgebers kann das Scheidungsgericht die Verletzung der Pflicht durch einen Ehegatten, zum Unterhalt der Familie beizutragen, nach seinem Ermessen in Aus-