Gleichentags stellte die Berufungsbeklagte mit separater Eingabe ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege unter Beiordnung von Rechtsanwalt D.________ als amtlichen Rechtsbeistand. Sie beantragte die Abweisung des Gesuchs des Berufungsklägers um Leistung einer provisio ad litem und sprach sich für die Erteilung der unentgeltlichen Rechtspflege an den Berufungskläger aus (pag. 165 ff.). 4.3 Der Berufungskläger schloss mit Eingabe vom 5. März 2020 sinngemäss auf Abweisung des Gesuchs um unentgeltliche Rechtspflege der Berufungsbeklagten (pag.