Der auf die Klägerin entfallende Gerichtskostenanteil von CHF 1‘500.00 wird mit dem von ihr geleisteten Kostenvorschuss von CHF 1‘700.00 verrechnet. Die Restanz von CHF 200.00 wird der Klägerin aus der Gerichtskasse zurückerstattet. Der auf den Beklagten entfallende Gerichtskostenanteil von CHF 1‘500.00 ist ihm aufgrund des ihm erteilten Rechts zur unentgeltlichen Rechtspflege vorläufig gestundet.