Es wird festgestellt, dass A.________ im Innenverhältnis der Parteien für den von C.________ aufgenommenen Kredit bei der E.________ AG (Saldo per 16.09.2014: CHF 70‘191.80) haftet. Damit sind die Parteien güterrechtlich vollständig auseinandergesetzt. 4. Die Gerichtskosten, bestimmt auf CHF 3‘000.00, werden beiden Parteien je zur Hälfte auferlegt und die eigenen Parteikosten von jeder Partei selbst getragen. Die Bestimmungen über die unentgeltliche Rechtspflege bleiben vorbehalten.