Die Fortsetzungsverhandlung fand am 16. Mai 2019 statt (pag. 98 ff.; der Berufungskläger war nunmehr vertreten durch Rechtsanwältin B.________, vgl. pag. 80 ff.). Der Antrag der Berufungsbeklagten um Edition der Strafakten des Berufungsklägers wies der Vorrichter am 16. Mai 2019 ab (pag. 99). Gestützt auf die Aussagen der Berufungsbeklagten anlässlich der Hauptverhandlung vom 5. Juli 2018, wonach sie vom Berufungskläger mit einer Pistole bedroht worden sei, um den Kreditvertrag bei der E.________ AG zu unterzeichnen (pag. 70, Z. 14 ff.;