_, widersetzte sich mit Klageantwort vom 21. Februar 2018 dem Antrag der Berufungsbeklagten auf Verzicht der Teilung der beruflichen Vorsorge. Er beantragte seinerseits die Scheidung, die güterrechtliche Auseinandersetzung sowie den Vorsorgeausgleich (pag. 55 ff.). 3.5 Die Hauptverhandlung fand am 5. Juli 2018 statt. Es wurden Vergleichsverhandlungen geführt, welche scheiterten. Die Parteien wurden befragt. Zwecks Abklärung, ob der Berufungskläger über Gelder der beruflichen Vorsorge verfügt, wurde die Verhandlung abgebrochen (pag. 67 ff.). Die Fortsetzungsverhandlung fand am 16. Mai 2019 statt (pag.