Dem Antrag auf Durchführung des Verfahrens auf Deutsch wurde mit Verfügung vom 8. November 2017 stattgegeben (pag. 32 f.). 3.3 In ihrer Klageschrift vom 15. November 2017 bestätigte und begründete die Berufungsbeklagte ihre Anträge, auf den Vorsorgeausgleich zu verzichten und die Ehegatten güterrechtlich auseinanderzusetzen (pag. 34 ff.). 3.4 Der Berufungskläger, nun vertreten durch Rechtsanwältin I.________, widersetzte sich mit Klageantwort vom 21. Februar 2018 dem Antrag der Berufungsbeklagten auf Verzicht der Teilung der beruflichen Vorsorge.