1. A.________, geb. ________, J.________ Staatsangehöriger (nachfolgend: Berufungskläger), und C.________, geb. ________, K.________ Staatsangehörige (nachfolgend: Berufungsbeklagte), heirateten am ________ 2011 im J.________. Die Berufungsbeklagte lebte seit langem in der Schweiz. Im Mai 2012 zog der Berufungskläger zur Berufungsbeklagten nach Biel/Bienne. Die Ehe blieb kinderlos. Im Jahr 2013 nahmen die Parteien einen Kredit über CHF 70‘000.00 bei der E.________ AG auf, lautend auf den Namen der Berufungsbeklagten. Diese arbeitete bereits damals bei der F.________ AG und verdiente monatlich rund CHF 4‘500.00 netto.