Verbindlichkeit einer im Eheschutzverfahren getroffenen Vereinbarung über das interne Schuldenverhältnis eines in der Ehe aufgenommenen Kredits: Eine in der vom Eheschutzrichter genehmigten Trennungsvereinbarung getroffene Regelung über das interne Schuldenverhältnis eines in der Ehe abgeschlossenen Kredits ist auch im Scheidungsverfahren verbindlich (E. 13.4.4). Erwägungen: I.