8. Dem Kindsvater wird die unentgeltliche Rechtsvertretung für das Beschwerdeverfahren gewährt und es wird ihm Fürsprecher E.________ als unentgeltlicher Rechtsvertreter bestellt. Zufolge Uneinbringlichkeit der Parteientschädigung gemäss Ziff. 7 wird die Entschädigung von Fürsprecher E.________ wie folgt bestimmt: Stunden Satz amtliche Entschädigung 5.00 200.00 CHF