29. Für die oberinstanzlichen uR-Gesuche werden keine Gerichtskosten erhoben. 17 Die Kammer entscheidet: 1. Es wird festgestellt, dass die Dispositiv-Ziff. 2 Abs. 2 des Entscheids des Regionalgerichts Oberland vom 8. September 2020 rechtskräftig geworden ist. 2. Auf die Beschwerde von F.________ wird nicht eingetreten. 3. Die Beschwerde der Kindsmutter wird abgewiesen. 4. Das Verfahren betreffend das Gesuch von F.________ um unentgeltliche Rechtspflege für das Beschwerdeverfahren wird als gegenstandslos abgeschrieben.