Dem Abklärungsbericht der Abteilung Soziales der Stadt Thun vom 13. November 2018 sei zu entnehmen, dass der Kindsvater F.________ jederzeit sehen könne, er jedoch nicht bereit dazu sei. 9 17.5 Schliesslich bringt die Kindsmutter vor, dass es bezüglich der beantragten vorsorglichen Massnahme auch an der zeitlichen Dringlichkeit und der Verhältnismässigkeit fehle.