Er habe den Kindsvater seit September 2018, also seit nunmehr zwei Jahren nicht mehr gesehen. 17.2 Weiter kritisiert die Kindsmutter die Ausführung der Vorinstanz, wonach es sehr befremdlich töne, wenn Dr. med. H.________ beim Aufbaukontakt zum Vater von einer ausserfamiliären Beziehung spreche. Einerseits sei festzuhalten, dass Dr. med. H.________ zwar festgestellt habe, dass es unklug sei, das Kind weiteren ausserfamiliären Belastungen auszusetzen. Er beziehe sich dabei jedoch nicht ausdrücklich auf die Aufbaukontakte zum Vater.