_ bestmöglich geschützt sei. Wenn ihr dabei von der Vorinstanz vorgeworfen werde, dass sie für medizinische Abklärungen an verschiedene Orte reise, so sei dies bei den bestehenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen von G.________ mehr als befremdlich. Ausserdem sei zu erwähnen, dass aktuell nicht abgeschätzt werden könne, wie F.________ auf die Aufbaukontakte reagiere. Er habe den Kindsvater seit September 2018, also seit nunmehr zwei Jahren nicht mehr gesehen.