Es sei auch Aufgabe des Beistands, welcher die begleiteten Besuchstreffen organisiere, sicherzustellen, dass zumutbare und sinnvolle Schutzmassnahmen (beispielsweise Treffen im Freien) getroffen würden. Anders als von der Kindsmutter vorgebracht werde, sei das von den Eltern vereinbarte begleitete Besuchsrecht betreffend F.________ genügend klar umschrieben (Zeitdauer von 2–3 Stunden; die Entwicklung der Beziehung bestimme den Rhythmus), so dass dessen Überprüfung und allfällige Sanktionierung ohne Weiteres sichergestellt sei.