3. Die Vollstreckbarkeit des Entscheides des Regionalgerichts Oberland vom 8. September 2020 sei in den angefochtenen Punkten aufzuschieben. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge Am gleichen Tag stellten die Kindsmutter und F.________ ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege (abgekürzt: uR) (pag. 433 ff.; Verfahren ZK 20 413).