2. Die Gesuchsgegnerin 3 (Kindsmutter) wird unter Androhung der Ungehorsamstrafe im Widerhandlungsfall (Busse bis zu CHF 10'000.00) gemäss Art. 343 Abs. 1 lit. a ZPO i.V.m. Art. 292 StGB verpflichtet, den Gesuchsgegner 1 (F.________) zu den vom Beistand des Kindes resp. der Familienbegleitung organsierten, begleiteten Treffen mit dem Gesuchsteller zu bringen. Der Gesuchsteller kann allfällige Widerhandlungen der Polizei melden.