Die Trial-Interventionen AG hob den Auftrag der Besuchsbegleitung auf, da die Kindsmutter nicht bereit sei, Termine mit der Familienbegleiterin wahrzunehmen. 1.3 Am 7. August 2020 wandte sich der Kindsvater mit einem Gesuch um Erlass vorsorglicher Massnahmen an die Vorinstanz. Er stellte das Rechtsbegehren, die Kindsmutter sei unter Androhung der Ungehorsamstrafe gemäss Art. 343 Abs. 1 der Zivilprozessordnung (ZPO; SR 272) i.V.m. Art. 292 des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB; SR 311.0) zu verpflichten, F.________ und seinen Bruder G.___