Ähnliches ergebe sich gemäss Bundesgericht bereits aus der älteren (teilweise umstrittenen) aktienrechtlichen Lehre, die nun in der Revision zum Aktienrecht gesetzlich festgehalten werden solle. Dementsprechend seien statutarische Schiedsklauseln für neu hinzukommende Aktionärinnen und Aktionäre mit dem Erwerb der Aktionärsstellung ipso iure der Schiedsklausel unterliegend (BGE 142 III 220 E. 3.4.3).