IPRG anwendbar sind, BGE 142 III 220 E. 3.4.2). Gemäss dieser sind Rechtsnachfolger mit dem Erwerb eines vorbestehenden Mitgliedschaftsanteils an eine statutarische Schiedsklausel gebunden, ohne dass im Erwerbsakt in Textform ausdrücklich auf die Statuten geschweige denn die Schiedsklausel verwiesen werden muss (BGE 142 III 220 E. 3.4.3).