Das Reglement sei folglich unangefochten geblieben. Zwar habe das Bundesgericht die Frage, ob neue Mitglieder an ihre Statuten oder in Nutzungs- und Verwaltungsordnungen enthaltene statutarische Schiedsklauseln gebunden seien, nicht abschliessend beurteilt. Der neuste bundesgerichtliche Entscheid lasse jedoch darauf schliessen, dass es der herrschenden Lehre den Vorzug zu geben scheine. Zudem werde es aller Voraussicht nach in Kürze eine klare gesetzliche Grundlage geben.