4. Das Obergericht prüft von Amtes wegen und mit freier Kognition, ob ein Rechtsmittel zulässig ist (Art. 60 der Zivilprozessordnung [ZPO; SR 272]). 5. 5.1 Mit Berufung anfechtbar sind u.a. erstinstanzliche Entscheide in vermögensrechtlichen Streitigkeiten mit einem Streitwert von mindestens CHF 10'000.00 (Art. 308