Rechtsanwalt E.________ wird aufgefordert, dem Gericht innert 10 Tagen seine Honorarnote einzureichen. Der Entscheid über die von den Beschwerdeführern an die Beschwerdegegnerin auszurichtende Parteientschädigung datiert vom 13. Oktober 2020 (pag. 305 ff.). 3. 3.1 Gegen den vorinstanzlichen Entscheid vom 3. September 2020 erhoben die Beschwerdeführer mit Eingabe vom 14. September 2020 (Postaufgabe gleichentags) Beschwerde beim Obergericht des Kantons Bern. Sie beantragten Folgendes (pag. 253 ff.): 1. Es sei der Entscheid des Regionalgerichts Oberland vom 3. September 2020 aufzuheben und die Klage gutzuheissen.