8. Zu eröffnen: - den Parteien Mitzuteilen: - der Vorinstanz Bern, 26. November 2021 Im Namen der 2. Zivilkammer (Ausfertigung am: 1. Dezember 2021) Der Referent: Oberrichter Niklaus Die Gerichtsschreiberin: von Hünerbein Rechtsmittelbelehrung auf der nächsten Seite