6. Die Gerichtskosten für das Berufungsverfahren werden auf CHF 12'500.00 bestimmt und mit dem von der Berufungsklägerin in gleicher Höhe geleisteten Vorschuss verrechnet. Sie werden im Umfang von CHF 8'125.00 der Berufungsbeklagten auferlegt, welche der Berufungsklägerin diesen Betrag zurückzuerstatten hat. Im Umfang von CHF 4'375.00 werden die Gerichtskosten des Berufungsverfahrens der Berufungsklägerin auferlegt. 7. Die Berufungsbeklagte hat der Berufungsklägerin eine Parteientschädigung in der Höhe von CHF 3'877.20 (inkl. MWST) zu entrichten. Im Übrigen werden die Parteikosten wettgeschlagen.