Wo keine Studien unternommen worden sind, können auch keine Studienergebnisse vorgelegt werden. Dasselbe gilt für die (allenfalls) zu behandelnde Frage nach der Weiterführung von Tests der Prothese in anderen Winkeln als dem 45°-Winkel. In diesen Themen des Entlastungsbeweises wird daher nach Ansicht der Kammer das herabgesetzte Beweismass der überwiegenden Wahrscheinlichkeit zu gelten haben.