41 nicht ersichtlich. Im Übrigen handelt es sich um hypothetische Fragen: Entsprechende Studien wurden tatsächlich nie unternommen, womit weder deren Erforderlichkeit bzw. Nutzen noch deren Ausgang zweifelsfrei bewiesen werden kann. Nach Ansicht der Kammer ist hier eine in der Natur der Sache gelegene Beweisnot zu erblicken: Wo keine Studien unternommen worden sind, können auch keine Studienergebnisse vorgelegt werden.