In dieser Hinsicht ist jedoch zu präzisieren, dass es in der Natur der Sache liegt, dass es in den ersten Jahren nach der Markteinführung eines Produktes wie einer Hüfttotalprothese nicht schon zahlreiche wissenschaftliche Publikationen geben kann, insbesondere, weil die Eignung des Produktes erst mit dem Zeitablauf beurteilt werden kann (in dieser Phase ist die Produktbeobachtungspflicht besonders wichtig). Unter diesen Umständen findet die Einwendung eines Herstellers gegen die Berücksichtigung von allfälligen wichtigen internen Erkenntnisquellen selbstverständlich ihre Schranken im Verbot des Rechtsmissbrauchs.