132. Erst wenn der Berufungsbeklagten in den beiden genannten Punkten der Entlastungsbeweis gelingt, wird der Stand der Wissenschaft und Technik im Zeitpunkt des Inverkehrbringens am 17. Oktober 2007 näher zu erörtern sein. Diesem Stand sollte ein Mindestmass an Publizität zukommen (FELLMANN, a.a.O., N. 16 zu Art. 5 PrHG; HOLLIGER-HAGMANN, a.a.O., N. 70 zu Art. 5 PrHG), was grundsätzlich die internen Erkenntnisquellen ausschliessen würde.